Sprechzeiten und Notdienst
Wir sind eine Bestellpraxis. Der Vorteil für Sie: Kurze Wartezeiten und genaue Terminplanung. So ist nicht der halbe Tag verloren, nur weil sie einen Zahnarzttermin haben. Unsere Praxis ist montags, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet, mittwochs und freitags erreichen sie uns von 8.00 bis 13.00 Uhr.
Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist für die Wochenenden und Feiertage ein zahnärztlicher Notdienst eingerichtet. Der diensthabende Zahnarzt ist während dieser Zeit in dringenden Fällen telefonisch erreichbar. Zusätzlich finden am Wochenende und an Feiertagen um 10:00 Uhr und am Mittwoch Nachmittag um 15:00 Uhr eine Notfall-Sprechstunde statt.
Wir empfehlen Ihnen, nach Möglichkeit diese Sprechstunden zu besuchen, da dann das gesamte Praxispersonal anwesend ist und Behandlungen schonender und schneller durchgeführt werden können. Außerhalb dieser offiziellen Sprechstunden ist oft nur der Zahnarzt allein anwesend, was die Behandlung beschwerlicher macht. Welche Praxis zum Notdienst eingeteilt ist, erfahren Sie per Bandansage unter:
01805/607011 (14 Cent/Minute aus dem Festnetz)
oder über den kostenfreien Notdienstfinder auf der Seite der kzvh.de
Zu Notfällen gehören:
- starke Zahnschmerzen, die nicht auf Schmerzmittel ansprechen
- Zahnunfälle, wie abgebrochene oder ausgeschlagene Zähne, v.a. bei Kindern
- schwerde (Nach-)Blutungen
- Entzündungen mit Schwellungen, Schluckbeschwerden und Fieber
Kein Notfall hingegen sind:
- herausgefallene Provisorien, Kronen oder Brücken- diese lassen sich bis zur regulären Sprechstunde selber daheim mit Zahncreme, Prothesenhaftcreme oder Zahn-Zementen, wie z.B. Denti-Kit (erhältlich in der Apotheke) wiederbefestigen. Dies erspart Ihnen den Weg, lange Wartezeiten und auch extra Kosten.
- herausgefallene Füllungen oder scharfe Kanten an den Zähnen oder Prothesen
- defekte Prothesen- im Notdienst steht uns kein Labor zur Verfügung, es können keine Reparaturen durchgeführt werden
- leichte bis mittlere Zahnschmerzen sind definitiv kein Notfall, auch stärkere Schmerzen, die sich mit der Einnahme eines freiverkäuflichen Schmerzmittels wie Ibuprofen oder Paracetamol in der angegeben Dosierung eindämmen lassen, gelten nicht als Notfall, solange sie nicht mit Fieber einhergehen